Überprüfung GK71 gemäß der ÖVGW Richtlinie in Wien & Wien Umgebung

Alle Ihre Gasleitungen im Haus müssen gemäß der ÖVGW Richtlinie G K71 alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüft werden.

Dabei werden folgende Leitungen bzw. Anlagen kontrolliert:

  • Steigleitungen

  • Verbrauchsleitungen

  • Verteilungsleitungen

  • Absperreinrichtungen

  • Gaszähleranlagen

  • Geräteanschlussleitungen

  • Abgasführungen

Nach erfolgter Dichtheitsprüfung kann ein positiver Befund ausgestellt werden. Sollten Undichtheiten festgestellt werden, muss in Folge eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung angesetzt werden.

Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen

Wurde bei der GK71Überprüfung eine Undichtheit festgestellt, muss die Gebrauchsfähigkeit der Gasanlage mittels einer Leckraten-Messung überprüft werden, damit die Sicherheit aller Bewohner gewährleistet bleibt. Je nach Ergebnis, also Leckrate, wird die Gasanlage weiterhin als gebrauchsfähig eingestuft oder es wird eine Reparaturfrist gewährt. Bei Undichtheiten über 5,0 1/h wird die Anlage ausnahmslos gesperrt und es müssen sofortige Maßnahmen in Gang gesetzt werden, um die Anlage zu sanieren.

 

Vereinbaren Sie einen Termin für die Überprüfung GK71 gemäß der ÖVGW Richtlinie bei Installateur Raich in Wien & Wien Umgebung!